Akteneinsicht und Prüfung der Ermittlungen
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und prüfen, ob Durchsuchungen, Observationen und andere Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren. Verfahrensfehler können zu Beweisverwertungsverboten führen.
Entschlossene Strafverteidigung bei Drogendelikten – vertraulich, vorausschauend und mit klarer Strategie
Ein Vorwurf nach dem Betäubungsmittelgesetz reicht vom Besitz einer geringen Menge zum Eigenbedarf bis hin zum Vorwurf des Handeltreibens in großem Stil – mit entsprechend unterschiedlichen Folgen. Schon eine Hausdurchsuchung oder eine Kontrolle kann ein Ermittlungsverfahren auslösen, das schnell existenzielle Ausmaße annimmt. Bei Müller Rechtsanwälte in Baden-Baden verteidigen wir Sie bei allen Delikten rund um Betäubungsmittel mit Sorgfalt, Diskretion und Durchsetzungskraft – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zum Abschluss des Verfahrens.
Jetzt beraten lassenDas Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit illegalen Substanzen und stellt eine Vielzahl von Handlungen unter Strafe – vom Besitz über den Erwerb und die Einfuhr bis zum Handeltreiben. Entscheidend für das Strafmaß sind vor allem die Art der Substanz, die Menge und die Rolle des Beschuldigten. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen der geringen Menge, bei der eine Einstellung des Verfahrens möglich ist, und der nicht geringen Menge, die zu deutlich höheren Strafen führt. Die korrekte rechtliche Einordnung und die genaue Prüfung der Ermittlungsmaßnahmen sind der Ausgangspunkt jeder erfolgreichen Verteidigung.
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und prüfen, ob Durchsuchungen, Observationen und andere Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren. Verfahrensfehler können zu Beweisverwertungsverboten führen.
Ob Besitz zum Eigenbedarf oder Handeltreiben vorliegt, entscheidet maßgeblich über das Strafmaß. Wir arbeiten konsequent darauf hin, den Vorwurf auf das tatsächlich Nachweisbare zu begrenzen.
Bei einer geringen Menge zum Eigenbedarf ist häufig eine Einstellung des Verfahrens möglich. Gerade bei Ersttätern streben wir diese Lösung an, um eine Verurteilung und einen Eintrag zu vermeiden.
Für abhängige Mandanten kann eine Therapie an die Stelle der Strafvollstreckung treten. Wir prüfen die Voraussetzungen und begleiten Sie auf diesem Weg – im Interesse einer nachhaltigen Lösung.
Ein Vorwurf nach dem Betäubungsmittelgesetz erfordert schnelles und besonnenes Handeln. Mit langjähriger Erfahrung in der Strafverteidigung, tiefem Verständnis für die Feinheiten des Betäubungsmittelrechts und dem nötigen Fingerspitzengefühl stehen wir Ihnen zur Seite. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache – und kontaktieren Sie uns.