Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht in Baden-Baden

Spezialisierte Verteidigung bei Insolvenzverschleppung, Geldwäsche und Vermögensdelikten – diskret, vorausschauend und mit klarer Strategie

Wirtschaftsstrafverfahren treffen häufig Menschen, die unternehmerische Verantwortung tragen – Geschäftsführer, Vorstände, Selbstständige. Was als betriebswirtschaftliche Entscheidung oder als Reaktion auf eine wirtschaftliche Schieflage beginnt, kann schnell zum strafrechtlichen Vorwurf werden. Diese Verfahren sind komplex, aktenintensiv und stehen oft im Blick von Öffentlichkeit und Geschäftspartnern. Bei Müller Rechtsanwälte in Baden-Baden verteidigen wir Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts mit Sorgfalt, Diskretion und Durchsetzungskraft – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zum Abschluss des Verfahrens.

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Was umfasst das Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht bündelt eine Vielzahl von Delikten, die im unternehmerischen und geschäftlichen Umfeld begangen werden können. Dazu zählen unter anderem die Insolvenzverschleppung, die Geldwäsche, die Untreue, der Bankrott sowie Steuer- und Subventionsdelikte. Charakteristisch ist die enge Verzahnung von straf-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen – ein Verfahren berührt selten nur ein Rechtsgebiet. Ebenso typisch sind umfangreiche Ermittlungen, Durchsuchungen von Geschäftsräumen und die Auswertung großer Datenmengen. Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert deshalb nicht nur strafrechtliche Expertise, sondern auch ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Genau hier setzen wir an.

Wirtschaftsstrafrecht

Zentrale Delikte des Wirtschaftsstrafrechts

  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
    Geschäftsführer und Vorstände sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung fristgerecht einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird dieser Antrag verspätet oder gar nicht gestellt, droht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung – ein zentrales Delikt des Wirtschaftsstrafrechts. Entscheidend ist häufig die schwierige Frage, ab welchem Zeitpunkt tatsächlich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Genau diese Bewertung eröffnet wichtige Verteidigungsspielräume.
  • Geldwäsche (§ 261 StGB)
    Der Tatbestand der Geldwäsche wurde in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet und erfasst heute den Umgang mit Vermögenswerten aus nahezu jeder Vortat. Bereits das Verbergen, Verschleiern oder Verwenden solcher Werte kann strafbar sein. In der Praxis geraten Betroffene oft ins Visier, ohne die kriminelle Herkunft von Geldern gekannt zu haben. Die Frage des Vorsatzes und der Kenntnis ist deshalb ein entscheidender Ansatzpunkt der Verteidigung.
  • Untreue (§ 266 StGB)
    Wer eine ihm eingeräumte Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch einen Vermögensnachteil verursacht, kann sich der Untreue schuldig machen. Der Tatbestand ist weit gefasst und betrifft häufig Führungskräfte und Verantwortungsträger. Die genaue Prüfung der Pflichtenstellung und des tatsächlichen Schadens ist hier von zentraler Bedeutung.
  • Bankrott und weitere Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)
    Im Zusammenhang mit einer Unternehmenskrise können weitere Straftatbestände hinzutreten – etwa das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten oder das Verletzen von Buchführungspflichten. Diese Delikte werden regelmäßig gemeinsam mit der Insolvenzverschleppung ermittelt und erfordern eine abgestimmte Verteidigungsstrategie.
  • Die Rolle der Ermittlungsbehörden
    Wirtschaftsstrafverfahren werden häufig von spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften geführt und gehen mit Durchsuchungen, Kontenbeschlagnahmen und der Auswertung umfangreicher Unterlagen einher. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte in jeder Phase gewahrt bleiben.
Unsere Leistungen

Wie wir Sie im Wirtschaftsstrafrecht unterstützen

Akteneinsicht und wirtschaftliche Analyse

Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und werten die oft umfangreichen Unterlagen sorgfältig aus. Dabei verbinden wir strafrechtliche Prüfung mit dem Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge Ihres Falls.

Prüfung der entscheidenden Zeitpunkte

Ob Insolvenzverschleppung oder Geldwäsche – häufig hängt alles an einem Zeitpunkt oder an der Frage der Kenntnis. Wir arbeiten heraus, ab wann welche Pflichten galten und was Ihnen tatsächlich bekannt war.

Begleitung bei Durchsuchungen

Bei Durchsuchungen von Geschäfts- oder Privaträumen stehen wir Ihnen zur Seite, prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und sorgen dafür, dass keine voreiligen Angaben Ihre Verteidigung erschweren.

Diskretion und Strategie

Wirtschaftsstrafverfahren berühren Ruf und Existenz. Wir behandeln Ihren Fall mit größter Vertraulichkeit und entwickeln eine klare Strategie – von der frühen Verfahrenseinstellung bis zur konsequenten Verteidigung vor Gericht.

Warum Müller Rechtsanwälte in Baden-Baden?

Ein Vorwurf im Wirtschaftsstrafrecht erfordert schnelles, besonnenes und wirtschaftlich versiertes Handeln. Mit langjähriger Erfahrung in der Strafverteidigung, tiefem Verständnis für die Verzahnung von Straf-, Gesellschafts- und Steuerrecht und dem nötigen Fingerspitzengefühl stehen wir Ihnen zur Seite. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache – und kontaktieren Sie uns.

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