Schnelles Handeln und Akteneinsicht
Bei Fahrerflucht zählt jede Stunde. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und sorgen dafür, dass Sie keine voreiligen Angaben machen, die Ihnen später schaden könnten.
Erfahrene Strafverteidigung beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort – schnell, diskret und mit klarer Strategie
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Parkrempler ohne Zeugen, die Sorge vor den Folgen – und schon steht der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt: Es droht nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern in vielen Fällen auch der Verlust der Fahrerlaubnis. Bei Müller Rechtsanwälte in Baden-Baden verteidigen wir Sie beim Vorwurf der Unfallflucht mit Sorgfalt, Diskretion und Durchsetzungskraft – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zum Abschluss des Verfahrens.
Jetzt beraten lassenDie Fahrerflucht – juristisch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB – liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Ort des Geschehens entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Strafbar macht sich dabei nicht nur, wer bewusst flüchtet, sondern unter Umständen auch, wer die erforderliche Wartezeit nicht einhält. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe droht häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot – gerade das wiegt für viele Betroffene besonders schwer. Die genaue Prüfung des Sachverhalts ist deshalb der Ausgangspunkt jeder erfolgreichen Verteidigung.
Bei Fahrerflucht zählt jede Stunde. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und sorgen dafür, dass Sie keine voreiligen Angaben machen, die Ihnen später schaden könnten.
Eine Verurteilung setzt voraus, dass Sie den Unfall bemerkt haben. Wir untersuchen genau, ob dieser Nachweis überhaupt zu führen ist – gerade bei geringen Schäden und Parkremplern fehlt es häufig am Vorsatz.
Für viele Mandanten ist der drohende Führerscheinentzug die größte Sorge. Wir setzen alles daran, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot abzuwenden oder auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
In geeigneten Fällen streben wir eine Einstellung des Verfahrens an oder machen die Regelung zur tätigen Reue geltend. So lässt sich eine Strafe oft vermeiden oder deutlich mildern.
Ein Vorwurf der Fahrerflucht erfordert schnelles und besonnenes Handeln – vor allem, weil Führerschein und Fahrerlaubnis auf dem Spiel stehen. Mit langjähriger Erfahrung in der Strafverteidigung, tiefem Verständnis für die Feinheiten des Verkehrsstrafrechts und dem nötigen Fingerspitzengefühl stehen wir Ihnen zur Seite. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache – und kontaktieren Sie uns.